Die Regulierung von Versicherungsmaklern, Finanzanlagenvermittlern und Honorarberatern ist längst geschehen. Nun folgt die Darlehensvermittlung. Wer künftig Baufinanzierungen vermitteln will, muss eine Erlaubnis nach § 34i GewO vorweisen. Dies bedeutet weiteren Aufwand und Kosten für die Vermittler. Ob sich das jedes Vermittlerbüro antun will, stellt sich hier als Frage. Die Erfahrung des § 34f GewO zeigt, dass die Zahl der Fondsvermittler zurückgegangen ist. [ mehr ]
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